Zuwendung. Verantwortung. Professionalität.

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Entlastung und Freude

im Alltag

Ab dem zweiten Pflegegrad haben versicherte Patienten neben Sach- und Geldleistungen auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nach §45b SGB XI stehen entsprechende Leistungen in Höhe von 125 € im Monat zur Verfügung. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern können nur von Pflegediensten oder registrierten Institutionen oder Dienstleistern abgerechnet werden. Falls die 125 € nicht abgerufen werden, entsteht dem Versicherten ein Budget, das allerdings zum 30.06. des Folgejahres verfällt.

Gehen Sie unterstützt durch das tägliche Leben. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt auf:

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Entlastungsleistungen sind zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt
  • Besuch einer Sing- und Bastelgruppe
  • Besuch eines Bewegungsangebots
  • Spaziergang
  • Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten

Nicht dazu gehören zum Beispiel:

  • Gartenarbeit
  • Grundreinigung
  • Entrümpeln

Wie erhalte ich meine Entlastungsleistung?

Jeder versicherte Patient hat Anspruch auf Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt und man zu Hause gepflegt wird. Dementsprechend muss für den Entlastungsbetrag kein gesonderter Antrag gestellt werden. Der Pflegedienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sofern Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung und müssen nicht in Vorkasse treten. Wir beraten Sie hierzu gerne näher in einem persönlichen Gespräch.

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